Das Energieaudit
gemäß DIN EN 16247-1

Was ist ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1?

  • Systematische Analyse der Energieströme
  • energetische Bewertung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs
  • Aufstellung aller energieverbrauchenden Anlagen
  • Ergebnisdarstellung in einem Auditbericht mit Auswertung, Analyse und Bewertung verschiedener Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Beinhaltet idR. den BAFA-Nachweis durch einen zugelassenen Auditor

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

In Deutschland hat der Bundesrat 2015 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschlossen, welches von allen nicht kleinen und mittleren Unternehmen (Nicht–KMU) die Durchführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) fordert.

Die Grenzwerte für den Nicht-KMU-Status liegen vor, wenn einer der folgenden Kriterien erfüllt ist:

> 250 Mitarbeitern

> 50 Mio. € Jahresumsatz

> 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

Bei der Bestimmung des Nicht-KMU-Status eines Unternehmens müssen alle Beteiligungen an Kapital und Stimmrechten mit einbezogen werden. Somit sind einige KMU aufgrund ihrer Verbindung zu größeren Unternehmen ebenfalls Auditverpflichtet.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

  • Bis zum 05.12.2015 mussten erstmalig alle Nicht-KMU ein Energieaudit durchführen
  • Das Audit ist im 4-Jahres-Zyklus zu wiederholen

Wer prüft die Durchführung?

Durch die Bundesregierung wurde das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), zur Durchführung von Stichprobenkontrollen beauftragt. Rund 20 % aller verpflichteten Unternehmen werden pro Jahr durch das BAFA aufgefordert den Nachweis einzureichen. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

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