Was ist ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1?
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
In Deutschland hat der Bundesrat 2015 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschlossen, welches von allen nicht kleinen und mittleren Unternehmen (Nicht–KMU) die Durchführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) fordert.
Die Grenzwerte für den Nicht-KMU-Status liegen vor, wenn einer der folgenden Kriterien erfüllt ist:
> 250 Mitarbeitern
> 50 Mio. € Jahresumsatz
> 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
Bei der Bestimmung des Nicht-KMU-Status eines Unternehmens müssen alle Beteiligungen an Kapital und Stimmrechten mit einbezogen werden. Somit sind einige KMU aufgrund ihrer Verbindung zu größeren Unternehmen ebenfalls Auditverpflichtet.
Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Wer prüft die Durchführung?
Durch die Bundesregierung wurde das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), zur Durchführung von Stichprobenkontrollen beauftragt. Rund 20 % aller verpflichteten Unternehmen werden pro Jahr durch das BAFA aufgefordert den Nachweis einzureichen. Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.